Als Makromastie wird eine außerhalb der Norm liegende Vergrößerung der weiblichen Brust verstanden. Sie kann mit Hilfe der Brustverkleinerung korrigiert werden.
Ab wann von einer Makromastie gesprochen wird, ist eine sehr individuelle Frage. Sie hat schon zahlreiche Gerichte beschäftigt. Einige Lehrbücher sprechen von einer Brustgröße von 1000 Gramm je Brust - andere von 500 Gramm.
Grundsätzlich ist dies aber eine Einzelfallentscheidung, da die individuellen Körperproportionen entsprechend berücksichtigt werden müssen. Es ist z. B. ein Unterschied, ob bei einer Frau mit einer Körpergröße von 150 cm und einem Gewicht von 47 kg eine Brustgröße von 500 Gramm vorhanden ist oder bei einer 185 cm großen Frau mit einem Köpergewicht von 75 kg.
Aufgrund des hohen Brustgewichtes ist bei den betroffenen Frauen die Haut häufig sehr stark gedehnt.
In sehr ausgeprägten Fällen spricht man von Gigantomastie.
Für die Entstehung gibt es keine 100%ige Erklärung. Allerdings sind folgende Personengruppe betroffen:
Betroffene Patienten leiden einmal unter den körperlichen Beschwerden aber auch und psychischen Beeinträchtigungen.
Körperliche Beschwerden können sein:
Seelische Beeinträchtigungen können sein:
Zahlreiche Studien konnten Belegen, dass eine Brustverkleinerung (auch Mammareduktion genannt), die von den Patienten assoziierten Symptome lindern bzw. zum Verschwinden bringen. Zudem wird die Lebensqualität durch die Operation zum Brüste verkleinern enorm verbessert.
Hierbei wird die Brust auf ein normales Maß reduziert und überschüssiges Gewebe entfernt. Zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. gezieltes Rückentraining für Rückenbeschwerden, etc. können helfen, die Symptome entsprechend in den "Griff" zu bekommen. Erfahrungsgemäß beginnen die Chancen auf eine Kostenübernahme, wenn die Reduzierung mehr als 500 Gramm je Seite beträgt (im Vergleich 2 Stück Butter) beträgt.
Grundsätzlich ist die Frage, ob eine Makromastie und wenn, welche Form der Makromastie vorliegt. Makromastie ist als Brustfehlbildung anerkannt und die Korrekturen können von der Krankenkasse übernommen werden.
Sollen die Operationskosten von der Krankenkasse übernommen werden, so ist eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hier ist es von Vorteil, wenn Ihre Beschwerden durch entsprechende Berichte und einer entsprechenden Krankenvorgeschichte (z. B. Hausarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Orthopäde, etc.) bescheinigt werden.
Grundsätzlich ist es aber immer eine Einzelfallentscheidung und pauschale Aussagen können nicht getroffen werden.
Die Operation selbst ist ein Teil der Gesamtbehandlung. Die gesamte Behandlung besteht aus:
1.) Arztwahl
2.) Voruntersuchung, Wahl der Operationsmethode
3.) OP-Vorbereitung
4.) OP selbst
5.) OP-Nachsorge, Heilungsverlauf inkl. Nachkontrollen
Ohne Voruntersuchung keine OP. Bevor Sie sich für einen Eingriff entscheiden, ist eine umfassende Voruntersuchung notwendig, um Behandlungsfehler und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Durch eine Voruntersuchung und OP-Aufklärung erfahren Sie alles über Risiken, Heilungsverlauf und ihren individuellen Möglichkeiten. Anschließen können Sie abwägen, ob eine Operation für Sie in Frage kommt. Auch der genaue Kostenrahmen kann erst nach einer Voruntersuchung genau definiert werden, da der entstehende Operationsaufwand sehr individuell ist.
Unser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. von Finckenstein besitzt über 20 Jahre Erfahrung. Nutzen Sie unsere Kompetenz.
Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein
Informationen und Terminvereinbarung für die Behandlung Ihrer Makromastie vom Facharzt:
☎ 08151 – 299 68