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Schönheitschirurgie Starnberg vom Facharzt Plastische Chirurgie

Schönheitschirurgie Starnberg

Der Begriff "Schönheitschirurgie" ist weder geschützt, noch gibt es eine einheitliche Definition, was darunter genau zu verstehen ist. Dies führt leicht zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen. Am häufigsten versteht man unter dem Begriff Schönheitschirurgie Eingriffe und Operationen ohne medizinischer Notwendigkeit.

Meist wird die Schönheitschirurgie zur Verbesserung zur Verbesserung des eigenen aussehens eingesetzt.

Wie finde ich einen Facharzt für Schönheitschirurgie?

Der Titel "Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".

Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).

Ihr Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie für Schönheitschirurgie in Starnberg

Unser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. von Finckenstein besitzt über 20 Jahre Erfahrung. Nutzen Sie unsere Kompetenz.

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Kopf / Gesicht / Hals


Information und Beratung für Schönheitschirurgie in Starnberg

Informationen zu Schönheitschirurgie in Starnberg vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Wittelsbacher Str. 2a
82319 Starnberg

☎ 08151 – 299 68


Termine Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung. Zulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vorhanden.


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Allgemeiner Hinweis:

Beratung, OP-Aufklärung und Voruntersuchung sind kostenpflichtige Leistungen, welche gemäß dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden müssen. Die Kosten hierfür betragen EUR 30,-.

Impressum und Datenschutz

Schönheitschirurgie Starnberg


Quellenangabe

Unsere fachlichen Informationen stammen aus folgende Quellen: