Der Begriff "Schönheitschirurgie" ist weder geschützt, noch gibt es eine einheitliche Definition, was darunter genau zu verstehen ist. Dies führt leicht zu Verwechslungen und Fehlinterpretationen. Am häufigsten versteht man unter dem Begriff Schönheitschirurgie Eingriffe und Operationen ohne medizinischer Notwendigkeit.
Meist wird die Schönheitschirurgie zur Verbesserung zur Verbesserung des eigenen aussehens eingesetzt.
Der Titel "Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie, ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Unser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. von Finckenstein besitzt über 20 Jahre Erfahrung. Nutzen Sie unsere Kompetenz.
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