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Unterlid straffen Starnberg vom Facharzt Plastische Chirurgie Dr. von Finckenstein

Unterlid straffen Starnberg

Ein Blick sagt mehr als 1.000 Worte! Unser Aussehen beeinflusst unsere Umwelt. Große, klare und faltenfreie Augen vermitteln den Eindruck von Frische, Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und Fitness. Kleine, schmale und faltige Augen mit schweren Lidern wirken alt und verbraucht. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn sich noch zusätzlich sogenannte Tränensäcke bilden. Sie wirken dann müde und ausgepowert.

Unterlid straffen: Eine Lidstraffung in Starnberg ermöglicht Falten und Tränensäcke in einer einzigen Operation zu entfernen.

Wie ist der Ablauf vom Unterlid straffen in Starnberg?

Bevor Sie sich für das Straffen vom Unterlid entscheiden, ist eine umfassende Voruntersuchung notwendig, um Behandlungsfehler und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Bei der Voruntersuchung stellen wir Ihre Ausgangssituation fest und gleichen diese mit Ihrem Veränderungswunsch ab. Wir zeigen Ihnen, welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie möglich sind und deren Vor- und Nachteile. Wir erklären Ihnen ausführlich Ihre individuellen Risiken und Ihren möglichen Behandlungsablauf. Durch das individuelle Gespräch und die Voruntersuchung kann der genaue umfang Ihrer Behandlung festgestellt werden.

Ihr Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zum Unterlid straffen in Starnberg

Unser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. von Finckenstein besitzt über 20 Jahre Erfahrung. Nutzen Sie unsere Kompetenz.

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

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Information und Beratung zum Unterlid straffen in Starnberg

Informationen zum Unterlid straffen in Starnberg vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Wittelsbacher Str. 2a
82319 Starnberg

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Termine Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung. Zulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vorhanden.


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Allgemeiner Hinweis:

Beratung, OP-Aufklärung und Voruntersuchung sind kostenpflichtige Leistungen, welche gemäß dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden müssen. Die Kosten hierfür betragen EUR 30,-.

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Schönheitschirurgie Starnberg


Quellenangabe

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